Ernst Gesser



„Recht zu haben, heißt nicht unbedingt, Recht zu bekommen.“

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Konfliktfreiheit und Streitschlichtung stehen bei Rechtsanwalt und Notar Ernst Gesser ebenso im Vordergrund wie die Vermeidung von unwirtschaftlichen und langjährigen Gerichtsverfahren.

Ernst Gesser ist Spezialist auf dem Gebiet des Vertragsrechts, ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Dabei betreut er die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Bauträger- und Grundstückskaufverträgen, Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen sowie erbrechtliche Regelungen. Auch die Beratung mittelständischer Unternehmen bezüglich Lieferverträgen mit Kunden und das kollektive und individuelle Arbeitsrecht gehören zu seiner Tätigkeit.

Seine Mandanten schätzen vor allem sein ausgezeichnetes Wissen zu Fragen der Änderung der Rechtsform von Firmen nach dem Umwandlungsgesetz und seine Kenntnisse im privaten Baurecht und zum Getränkebezugsrecht.

Als gebürtiger Offenbacher engagiert sich Rechtsanwalt Ernst Gesser hier im kirchlichen Bereich und ist langjähriger Vorsitzender des Aufsichtsrats einer Genossenschaftsbank, Mitglied des Vorstands der Notarkammer Frankfurt, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Notarversicherungsfond-Einrichtung der deutschen Notarkammern und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V.

Rechtsanwalt Ernst Gesser ist seit 1992 für die Kanzlei tätig.


Kontakt